Schul- und Hausordnung

 

     I.        Aufsicht

  1. Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Stunde im Klassenzimmer mit dem „offenen Beginn“.
  2. Die Aufsicht im Pausenhof wird durch die Schulleitung festgelegt.
  3. Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich untersagt.
  4. Während der Schulzeiten sind elektronische Geräte der Schüler auszuschalten (Smartphone, Smartwatch usw.).

 

   II.        Weg ins Schulhaus

  1. Die Schüler kommen zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr zum „offenen Beginn“ direkt ins Klassenzimmer.
  2. Das Betreten und Verlassen der Schulhäuser erfolgt für die Schüler nur durch den jeweiligen Haupteingang.

 

 III.        Pausenhof

  1. Der Fahrradstellplatz und der Pausenhof, die Treppe über die Horrheimer Straße und der Weg zur Sporthalle gehören zum Schulgelände.
  2. Der Pausenhof ist der Bereich, innerhalb dessen sich die Schüler vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pause, der Bewegungspause und der Mittagszeit aufhalten.
  3. Die Lage des Pausenbereichs ist der Anlage „Lageplan“ zu entnehmen.
  4. Fahrradstellplatz, Toiletten und die Schulgebäude sind keine Aufenthaltsbereiche.
  5. Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen werden.
  6. Bei Regen halten sich alle Schüler unter der gesamten Überdachung des Pausenbereiches auf. Entscheidet die Schulleitung, der Klassen- oder Fachlehrer, dass die Schüler bei Regen im Klassenzimmer bleiben, so übernimmt die Lehrkraft in diesem Fall die Aufsicht.
  7. Im Winter ist das Schneeballwerfen auf dem im Schulgelände untersagt. Ausnahme: Kleinspielfeld (die aufsichtsführende Lehrkraft entscheidet).
  8. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude.
  9. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrad, Cityroller, Inliner, Skateboard und Ähnlichem ist untersagt. Geräte aus dem Spielmobil dürfen nur in gesonderten Bereichen eingesetzt werden.
  10. Biotop, Gartenanlagen und Fahrradstellplatz sind keine Spielbereiche.
  11. Der Pausenhof ist kein öffentlicher Spielplatz.

 

 IV.        Klassenzimmer

  1. Im Klassenzimmer ist auf Ordnung zu achten.
  2. Jacken, Mäntel, etc. der Schüler sind an der Garderobe aufzubewahren.
  3. Nach Unterrichtsschluss und bei Fachraumwechsel verlässt die Lehrkraft als letzte den Raum und achtet darauf, dass die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Türen abgeschlossen sind.
  4. Die Heizkörper sind weder Ablagen noch Sitzplätze (außer: Keimversuche).
  5. Nach Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt bzw. eingehängt.

 

  V.        Turnhalle

  1. Der Weg zur Turnhalle führt zusammen mit der zuständigen Lehrkraft für alle Schüler immer über die Fußgängerbrücke, der Rückweg kann ab dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 3 mit Zustimmung der Sportlehrkraft auch in Kleingruppen zurückgelegt werden. Die Sportlehrkraft geht immer am Ende der Kleingruppen.
  2. In der Turnhalle ist auf Ordnung zu achten.
  3. Der Geräteraum ist kein Aufenthaltsraum und darf nur auf Anweisung oder mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden.
  4. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Erkrankung nicht am Sportunterricht teilnehmen können, aber den Schulunterricht besuchen, müssen während dieser Zeit anwesend sein. Ausnahmeregelungen können im Einzelfall getroffen werden.
  5. Die Trennvorhänge in der Sporthalle sind keine Durchgänge, es müssen dazu die Türen genutzt werden.

 

 VI.        Verhalten bei Alarm

  1. Es gibt zwei Alarmtöne:
    1. Dauerton: Lehrkräfte und Schüler verlassen das Schulgebäude und gehen zum Sammelplatz (z.B. bei Brandalarm).
    2. Wechselton: Lehrkräfte und Schüler verbleiben im Schulgebäude (z.B. bei Amokalarm).
  1. Dabei müssen die geltenden Verhaltensregeln befolgt und angewendet werden (siehe Aushänge in den Klassenzimmern und Fachräumen).
  2. Pro Schuljahr werden zwei Alarmproben durchgeführt.

 

VII.        Eltern

  1. Alle Kinder kommen zu Fuß zur Schule. Kinder, die die Fahrradprüfung erfolgreich bestanden haben, dürfen wahlweise auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  2. Das Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW ist zu vermeiden. Begründete Ausnahmefälle nur in Absprache mit der Schule: z.B. Abholen von Kindern bei Erkrankung, z.B. Bringen und Abholen bei körperlichen Beeinträchtigungen (Gipsbein, …)
  3. Eltern parken nicht auf den Lehrerparkplätzen.
  4. Die Kinder betreten und verlassen die Schulgebäude und den Pausenbereich alleine.
  5. Eltern nutzen zum Bringen und Abholen Ihres Kindes einen der beiden ausgewiesenen Elterntreffpunkte auf dem Schulhof.

 

Sersheim, Juli 2023