Schul- und Hausordnung

I.        Aufsicht

  1. Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Stunde im Klassenzimmer mit einem „offenen Beginn“.
  2. Die Aufsicht im Pausenhof wird nach Zustimmung der GLK durch die Schulleitung festgelegt.
  3. Das Rauchen ist im ganzen Schulbereich untersagt.
  4. Während der Schulzeiten sind elektronische Geräte der Schüler auszuschalten.

 

II.        Weg ins Schulhaus

  1. Die Schüler kommen zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr zum „offenen Beginn“ direkt ins Klassenzimmer.
  2. Das Betreten und Verlassen der Schulhäuser erfolgt für die Schüler nur durch den jeweiligen Haupteingang.

 

III.        Pausenhof

  1. Der Fahrradstellplatz und der Pausenhof, die Treppe über die Horrheimer Straße und der Weg zur Sporthalle gehören während der Unterrichtszeiten zum Schulgelände.
  2. Der Pausenhof ist der Bereich, innerhalb dessen sich die Schüler vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pause sowie der SOLE-Pause aufhalten.
  3. Die Lage des Pausenbereichs ist der Anlage „Lageplan“ zu entnehmen.
  4. Fahrradstellplatz und Toiletten sind keine Aufenthaltsbereiche.
  5. Treppen und Flure sind keine Aufenthaltsbereiche, auch nicht in den 5-Minuten-Pausen. Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeit nicht verlassen werden.
  6. Bei Regen halten sich alle Schüler unter der gesamten Überdachung des Pausenbereiches auf. Entscheidet der Klassen- oder Fachlehrer, dass die Schüler bei Regen im Klassenzimmer bleiben, so übernimmt die Lehrkraft in diesem Fall die Aufsicht.
  7. Im Winter ist das Schneeballwerfen im Schulgelände untersagt. Ausnahme: Kleinspielfeld (die aufsichtsführende Lehrkraft entscheidet).
  8. Nach der großen Pause sammelt der Hofdienst Papier und Abfälle auf.
  9. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude.
  10. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrad, Cityroller, Inliner, Skateboard und Ähnlichem ist untersagt. Geräte aus dem Spielmobil dürfen nur in gesonderten Bereichen eingesetzt werden.
  11. Biotop, Gartenanlagen und Fahrradstellplatz sind keine Spielbereiche.
  12. Der Pausenhof ist kein öffentlicher Spielplatz.

 

IV.        Klassenzimmer

  1. Im Klassenzimmer ist auf Ordnung zu achten.
  2. Jacken, Mäntel, etc. der Schüler sind an der Garderobe aufzubewahren.
  3. Nach Unterrichtsschluss und bei Fachraumwechsel verlässt die Lehrkraft als letzte den Raum und achtet darauf, dass die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Türen abgeschlossen sind.
  4. Die Heizkörper sind weder Ablagen noch Sitzplätze (außer: Keimversuche).
  5. Nach Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt bzw. eingehängt.

 

V.        Turnhalle

  1. Der Weg zur Turnhalle führt zusammen mit der zuständigen Lehrkraft für alle Schüler immer über die Fußgängerbrücke, der Rückweg kann ab Klasse 4 mit Zustimmung der Sportlehrkraft auch in Kleingruppen zurückgelegt werden.
  2. In der Turnhalle ist auf Ordnung zu achten.
  3. Der Geräteraum ist kein Aufenthaltsraum und darf nur auf Anweisung der Lehrkraft betreten werden.
  4. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Erkrankung nicht am Sportunterricht teilnehmen können, aber den Schulunterricht besuchen, müssen während dieser Zeit anwesend sein. Ausnahmeregelungen können getroffen werden.
  5. Die Trennvorhänge in der Sporthalle sind keine Durchgänge.

 

VI.        Verhalten bei Alarm

  1. Es gibt zwei Alarmtöne:
  • Dauerton: Lehrkräfte und Schüler verlassen das Schulgebäude und gehen zum Sammelplatz (z.B. bei Brandalarm).
  • Wechselton: Lehrkräfte und Schüler verbleiben im Schulgebäude (z.B. bei Amokalarm).
  1. Dabei müssen die geltenden Verhaltensregeln befolgt und angewendet werden (siehe Aushänge in den Klassenzimmern und Fachräumen).
  2. Pro Schuljahr werden zwei Alarmproben durchgeführt.

 

VII.        Eltern

  1. Alle Kinder kommen zu Fuß zur Schule. Kinder, die die Fahrradprüfung erfolgreich bestanden haben, dürfen wahlweise auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  2. Das Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW ist zu vermeiden. Begründete Ausnahmefälle nur in Absprache mit der Schule: z.B. Abholen von Kindern bei Erkrankung, Bringen und Abholen bei körperlichen Beeinträchtigungen (Gipsbein, …)
  1. Parken Sie nicht auf den Lehrerparkplätzen.
  2. Die Kinder betreten und verlassen die Schulgebäude und den Pausenbereich alleine.
  1. Nutzen Sie zum Bringen und Abholen Ihres Kindes einen der beiden ausgewiesenen Elterntreffpunkte.

Stand Sersheim, Juli 2018