Schul- und Hausordnung
I. Aufsicht
- Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Stunde im Klassenzimmer mit dem „offenen Beginn“.
- Die Aufsicht im Pausenhof wird durch die Schulleitung festgelegt.
- Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich untersagt.
- Während der Schulzeiten sind elektronische Geräte der Schüler auszuschalten (Smartphone, Smartwatch usw.).
II. Weg ins Schulhaus
- Die Schüler kommen zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr zum „offenen Beginn“ direkt ins Klassenzimmer.
- Das Betreten und Verlassen der Schulhäuser erfolgt für die Schüler nur durch den jeweiligen Haupteingang.
III. Pausenhof
- Der Fahrradstellplatz und der Pausenhof, die Treppe über die Horrheimer Straße und der Weg zur Sporthalle gehören zum Schulgelände.
- Der Pausenhof ist der Bereich, innerhalb dessen sich die Schüler vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pause, der Bewegungspause und der Mittagszeit aufhalten.
- Die Lage des Pausenbereichs ist der Anlage „Lageplan“ zu entnehmen.
- Fahrradstellplatz, Toiletten und die Schulgebäude sind keine Aufenthaltsbereiche.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen werden.
- Bei Regen halten sich alle Schüler unter der gesamten Überdachung des Pausenbereiches auf. Entscheidet die Schulleitung, der Klassen- oder Fachlehrer, dass die Schüler bei Regen im Klassenzimmer bleiben, so übernimmt die Lehrkraft in diesem Fall die Aufsicht.
- Im Winter ist das Schneeballwerfen auf dem im Schulgelände untersagt. Ausnahme: Kleinspielfeld (die aufsichtsführende Lehrkraft entscheidet).
- Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude.
- Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrad, Cityroller, Inliner, Skateboard und Ähnlichem ist untersagt. Geräte aus dem Spielmobil dürfen nur in gesonderten Bereichen eingesetzt werden.
- Biotop, Gartenanlagen und Fahrradstellplatz sind keine Spielbereiche.
- Der Pausenhof ist kein öffentlicher Spielplatz.
IV. Klassenzimmer
- Im Klassenzimmer ist auf Ordnung zu achten.
- Jacken, Mäntel, etc. der Schüler sind an der Garderobe aufzubewahren.
- Nach Unterrichtsschluss und bei Fachraumwechsel verlässt die Lehrkraft als letzte den Raum und achtet darauf, dass die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Türen abgeschlossen sind.
- Die Heizkörper sind weder Ablagen noch Sitzplätze (außer: Keimversuche).
- Nach Unterrichtsende werden die Stühle hochgestellt bzw. eingehängt.
V. Turnhalle
- Der Weg zur Turnhalle führt zusammen mit der zuständigen Lehrkraft für alle Schüler immer über die Fußgängerbrücke, der Rückweg kann ab dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 3 mit Zustimmung der Sportlehrkraft auch in Kleingruppen zurückgelegt werden. Die Sportlehrkraft geht immer am Ende der Kleingruppen.
- In der Turnhalle ist auf Ordnung zu achten.
- Der Geräteraum ist kein Aufenthaltsraum und darf nur auf Anweisung oder mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden.
- Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Erkrankung nicht am Sportunterricht teilnehmen können, aber den Schulunterricht besuchen, müssen während dieser Zeit anwesend sein. Ausnahmeregelungen können im Einzelfall getroffen werden.
- Die Trennvorhänge in der Sporthalle sind keine Durchgänge, es müssen dazu die Türen genutzt werden.
VI. Verhalten bei Alarm
- Es gibt zwei Alarmtöne:
- Dauerton: Lehrkräfte und Schüler verlassen das Schulgebäude und gehen zum Sammelplatz (z.B. bei Brandalarm).
- Wechselton: Lehrkräfte und Schüler verbleiben im Schulgebäude (z.B. bei Amokalarm).
- Dabei müssen die geltenden Verhaltensregeln befolgt und angewendet werden (siehe Aushänge in den Klassenzimmern und Fachräumen).
- Pro Schuljahr werden zwei Alarmproben durchgeführt.
VII. Eltern
- Alle Kinder kommen zu Fuß zur Schule. Kinder, die die Fahrradprüfung erfolgreich bestanden haben, dürfen wahlweise auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
- Das Bringen und Abholen der Kinder mit dem PKW ist zu vermeiden. Begründete Ausnahmefälle nur in Absprache mit der Schule: z.B. Abholen von Kindern bei Erkrankung, z.B. Bringen und Abholen bei körperlichen Beeinträchtigungen (Gipsbein, …)
- Eltern parken nicht auf den Lehrerparkplätzen.
- Die Kinder betreten und verlassen die Schulgebäude und den Pausenbereich alleine.
- Eltern nutzen zum Bringen und Abholen Ihres Kindes einen der beiden ausgewiesenen Elterntreffpunkte auf dem Schulhof.
Sersheim, Juli 2023